Privatpersonen können sich über die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahren entschulden. Dafür muss zunächst ein außergerichtlicher Schuldenregulierungsversuch auf der Basis eines Schuldenregulierungsplans mit allen Gläubigern versucht werden. Kommt keine Einigung mit den Gläubigern zustande, können Privatpersonen einen Insolvenzantrag sowie einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, dauert das Verfahren drei Jahre vom Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an. Am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens steht die Aussicht auf die Erteilung der Restschuldbefreiung. Wird die Restschuldbefreiung erteilt, bedeutet dies eine vollständige Entschuldung.
Für Selbständige und ehemals Selbständige kommt Durchführung eines Regelinsolvenzverfahrens in Betracht. Dieses Verfahren unterscheidet sich von einen Verbraucherinsolvenzverfahren dadurch, dass die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens nicht zwingend vorgesehen ist.
Rechtsanwältin Sattelmair berät Privatpersonen und Selbständige bei der Sanierung und/oder Durchführung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren, insbesondere
Katrin E. Sattelmair
Ulrich Beckmann
Christoph Schlüter
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