Das Arbeitsrecht regelt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, insbesondere Themen wie den Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten, Löhne und Gehälter, Urlaub, Krankheit und andere betriebliche Angelegenheiten.
Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen werden muss.
In der Beratungspraxis geht es häufig um den Bestand und die Inhalte von Arbeitsverhältnissen sowie um die Folgen und Abwehr der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.
Sowohl im Profi- als auch im Amateursport werden Arbeitsverträge geschlossen. Spieler, Trainer, Übungsleiter und Manager sind Arbeitnehmer, für die das Arbeitsrecht Anwendung findet. Wenn (Profi-)Sport und Arbeitsrecht aufeinandertreffen ergeben sich oft Besonderheiten. Arbeitsrechtliches Spezialwissen und Praxiserfahrung im Sport begünstigen gute Ergebnisse für die Mandanten.
Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht kennen, um Konflikte zu vermeiden. Rechtsanwältin Sattelmair berät in Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere:
In dem Fall sind wir gern für Sie da.
Katrin E. Sattelmair
Ulrich Beckmann
Christoph Schlüter
Wir stehen für Sie ein und geben Ihnen Ihr RECHT.
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