Das Insolvenzrecht stellt Regeln auf und hält Möglichkeiten bereit, wenn es um die Sanierung, Fortführung, Restrukturierung oder Abwicklung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen oder um die Entschuldung von Einzelpersonen geht.
Das Ziel des Insolvenzrechts ist es, einen geordneten Ablauf von Insolvenzverfahren sicherzustellen, Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen und Schuldnern die Möglichkeit zu geben, sich von Schulden zu befreien und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen.
Insolvenzverfahren werden als Regelinsolvenzverfahren durchgeführt, wenn Unternehmen und Selbständige von Insolvenzen betroffen sind.
Insolvenzverfahren von Privatpersonen und ehemaligen Selbständigen werden als vereinfachte Verfahren, auch bekannt als Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt. Dieses Verfahren eröffnet Privatpersonen und ehemaligen Selbständigen die Möglichkeit, nach drei Jahren die Restschuldbefreiung zu erlangen und sich zu entschulden.
Sowohl in Regel- als auch in Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter/ eine Insolvenzverwalterin für die ordnungsgemäße Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Mit der Erfahrung als Insolvenzverwalterin und Treuhänderin aus über 1.000 Insolvenzverfahren berät Rechtsanwältin Sattelmair außerdem Verbraucher, Selbständige, ehemals Selbständige, Geschäftsführer, Gesellschafter und Gläubiger bei der:
In dem Fall sind wir gern für Sie da.
Katrin E. Sattelmair
Ulrich Beckmann
Christoph Schlüter
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